Forstregal

Forstregal
Forstregal,
 
von den fränkischen Königen seit dem 7. Jahrhundert in Anspruch genommenes umfassendes Verfügungsrecht über herrenloses Außenland. Das Forstregal sicherte dem König das Monopol zu Rodung und Jagd; er konnte jedem bei Strafe des Königsbanns die Benutzung bestimmter Wälder (Bannforsten) untersagen (Forstregalbann). Während des Mittelalters ging das Forstregal weitgehend auf die Territorialherren über, auch für Forsten, deren Grundherren sie nicht waren. Von den Fürsten zum Teil exzessiv in Anspruch genommen, war es ein wesentlicher Grund für die Bauernaufstände der frühen Neuzeit (Bauernkrieg). Es forderte scharfen Widerspruch von Vertretern der Naturrechtslehre und der Nationalökonomie heraus. Im Gefolge dieser Kritik erkannten die »Grundrechte der Deutschen« (1848) das Jagdrecht als Bestandteil des Grundeigentums an und beseitigten damit das Jagdregal. Das Forstregal wandelte sich mit der Entwicklung des modernen Verfassungsstaats im 19. Jahrhundert und der Trennung zwischen öffentlichem und privatem Recht zur staatlichen Forst- und Jagdhoheit, die (vom Eigentum am Forst losgelöst) dem Staat ein Aufsichtsrecht über Forst und Jagd gibt.
 
 
H. Rubner: Forstgesch. im Zeitalter der industriellen Revolution (1967).

Universal-Lexikon. 2012.

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